• Benutzerregeln

    Allgemeine Benutzerregeln des  Erlebniskletterwaldes Greifensteine

    1. Jeder Teilnehmer muss diese Benutzerregeln vor Betreten des Kletterparks lesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Benutzerregeln gelesen hat und mit ihnen vorbehaltlos einverstanden ist. Die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmern sind für die Aufsicht während des Besuches und die Begleitung während des Begehens des Kletterparks für die minderjährigen Teilnehmer alleine verantwortlich.

    2. Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr. Bei Verletzungen durch Schraubverbindungen, Seile, Karabiner, Rollenkarabiner, Holzsplitter, Teile der Übungen, Äste, unwegsames Gelände usw. oder bei Beschädigungen bzw. Diebstahl z. B. von Kleidungsstücken, Handy, Kamera usw. übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, die durch Nichteinhaltung der Benutzerregeln, falsche Angaben oder bei panischen Anfällen eines oder mehrerer Teilnehmer verursacht werden. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich gemeldet werden.

    3. Die Anlage ist für alle Besucher ab einer Mindestgröße von 1,10 Meter begehbar, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Kletterparks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder und Jugendliche bis 10 Jahre dürfen nur in Kletterbegleitung in die Anlage, zwischen 10 Jahren und 16 Jahren dürfen Kinder und Jugendliche den Entdecker - Parcours ohne Kletterbegleitung aber mit Aufsicht von unten begehen. Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen der mitklettert in den Abenteuerparcour. Teilnehmer ab 13 Jahren dürfen die komplette Anlage ohne Kletterbegleitung, mit einer Aufsichtsperson am Boden, begehen. Bei Gruppen muss die Gruppenleitung bzw. Aufsichtsperson die Benutzerregeln ausführlich und verständlich mit den Minderjährigen besprechen und die Benutzerregeln unterschreiben, die Liste der Minderjährigen Teilnehmer muss beigefügt werden und die Erziehungsberechtigten müssen über den Besuch des Erlebniskletterwaldes Greifensteine informiert werden und damit einverstanden sein, nur dann sind die Minderjährigen Teilnehmer berechtigt den, Erlebniskletterwald – Greifensteine ohne den Erziehungsberechtigten zu besuchen. In diesem Fall ist die Begleitung durch eine verantwortliche Aufsichtsperson bzw. Gruppenleitung zwingend. Die Teilnahme geschieht dann auf eigene Gefahr und Verantwortung. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Kletterpark zu begehen.

    4. Es dürfen beim Begehen des Kletterparks keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder z. B. durch Herunterfallen für andere darstellen (Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Mobiltelefone, Kameras etc.). Lange Haare sind in geeigneter Weise kurz zu binden (Haargummi, Haarnetz etc.), um ein Verklemmen an den Elementen, Seilen, Übungen und am Rollenkarabiner zu verhindern. Im Park dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Die durch Seile abgegrenzten Zonen der Seilbahnen dürfen nicht betreten werden. Im Park sowie in den angezogenen Gurten besteht absolutes Rauchverbot!

    5. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers können die betreffenden Teilnehmer vom Besuch des Kletterparks ausgeschlossen werden ohne Anspruch auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Bildmaterial das vom Betreiber gemacht wird darf zu Werbezwecken verwendet werden.

    6. Jeder Teilnehmer muss vor dem Begehen des Kletterparks an der Sicherheitseinweisung teilnehmen. Teilnehmer, die sich nach der Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, die vorgeschriebene sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme am Kletterpark verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in voller Höhe erstattet. Die ausgeliehene Ausrüstung (Gurt, Helm usw.), die nur durch den Betreiber an- bzw. abgelegt werden darf, muss nach Anweisung der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Kletterparks nicht abgelegt werden.

    7. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teilen der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, Regen etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Fall keine Erstattung des Eintrittspreises. Beendet der Gast den Besuch des Kletterparks frühzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.

    8. Jede Übung zwischen den Baumpodesten, der Aufstieg und die Seilabfahrt dürfen nur von max. einer Person begangen werden. Auf den Baumpodesten dürfen sich max. drei Personen gleichzeitig aufhalten.

    9. Die Seilabfahrten dürfen erst benutzt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich keine Personen im Ankunftsbereich aufhalten. An den Seilabfahrten muss grundsätzlich bei Bodenkontakt mitgelaufen werden um den die Geschwindigkeit zu kontrollieren.

    10. Der Park ist in den Entdecker - Parcours (weiß, grau, beige, gelb, Stülpner), in den Abenteurer - Parcours (Entdecker - Parcours, orange, rot, blau, lila) und den Profi Parcours (Entdecker - Parcours, Abenteuer - Parcours und grün, schwarz) eingeteilt. Zudem kann die Seeüberfahrt „Flying Stülpner“ genutzt werden. Der Zutritt zum schwarzen Parcours ist ab 13 mit einer Aufsichtsperson am Boden gestattet, wir empfehlen einen Sicherheitstrainer vor Benutzung zu kontaktieren. Die Benutzungsdauer nach Einweisung ist bei Entdeckerparcours auf 2,15 Stunden  bei Abenteuerparcours auf 3 Stunden und bei Profiparcours auf max. 3,5 Stunden begrenzt. Bei Gruppen und Teamtrainings wird die Zeit individuell vereinbart.

    11. Zu keinem Zeitpunkt darf der Teilnehmer ungesichert sein!! Ein Sicherungskarabiner muss immer eingehängt sein, es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein.

    KONTAKT

    Erlebniskletterwald Greifensteine GmbH
    Greifensteinstraße 44a
    09427 Ehrenfriedersdorf
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    Telefon: +49 (0) 37346 69 467
    Mobil: +49 (0) 176 218 98 340

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